
Steuerrecht
Nationales Steuerrecht
Wir vertreten Ihre steuerlichen Interessen kompetent und individuell sowohl im Einspruchs- als auch im Klageverfahren. Gerne beraten wir auch Steuerberater und Steuerberaterinnen als ergänzende juristische Berater im Rahmen der steuerrechtlichen Streitführung.
Kernbereich unserer Beratung sind alle steuerlichen Aspekte für Privatpersonen und mittelständischen Unternehmen der Einkommenssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer- und Grunderwerbssteuer.
Internationales Erbschaftssteuerrecht
Wir beraten Sie außerdem kompetent in grenzüberschreitenden Erbfällen.
Der Zusammenschluss europäischer Länder im Rahmen der Europäischen Union ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, ungehindert Grenzen zu überqueren, in einem anderen EU-Land zu wohnen, zu arbeiten, zu studieren oder Vermögen aufzubauen. Diese Freiheit wird derzeit von ca. 12 Millionen EU-Bürgern genutzt. Mit dem Eintritt eines Erbfalls wird zumeist deutlich, wie sehr der jeweilige Erblasser von dem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hat und in wie vielen Ländern der EU er sein Vermögen verstreut hat. Nicht selten bringt ein innereuropäischer Erbfall für die Hinterbliebenen steuerrechtliche Hürden mit sich, die insbesondere auf ein fehlendes einheitliches europäisches Erbschaftssteuerrecht zurückgeführt werden können. So ist es möglich, dass die Erbschaftssteuer sowohl in Deutschland als auch im Ausland anfällt und die Erben einer sogenannten „Doppelbesteuerung“ unterliegen. Zur Vermeidung solcher „Doppelbesteuerung“ hat Deutschland mit sechs Staaten bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Diese Staaten sind Dänemark, Griechenland, Frankreich, Schweden, die Schweiz und die USA. Bei Erbfällen mit Bezügen zu anderen Staaten, kann eine Doppelbesteuerung bestenfalls durch nationale Regelungen vermieden werden.
Ein Todesfall innerhalb der eigenen Familie ist für die Angehörigen zumeist bereits emotional eine enorme Belastung, die nicht zusätzlich mit juristischen und steuerlichen Problemen verstärkt werden sollte. Wir stehen an Ihrer Seite und begleiten Sie mit unserer anwaltlichen und steuerrechtlichen Expertise rund um die internationale Nachlassbesteuerung.
Wir bieten Ihnen auch:
Prüfung, welches nationale Erbrecht in Ihrem Fall anwendbar ist
Beratung zu erbschaft- und schenkungssteuerlichen Gestaltungen mit Auslandsbezug
Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im internationalen Erbschaftssteuerrecht
Ihr Anliegen ist nicht dabei? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf